Kinderlärm kein Grund zur Klage

Kommunalpolitik

Zählpixel„Kinderlärm ist Zukunftsmusik und bietet keinen Grund zur Klage“, zeigt sich die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Christel Humme überzeugt. Dennoch hätten immer wieder Gerichte mit Klagen darüber zu tun und stünden oft in einem Dilemma: Weil es bisher keine gesetzliche Regelung gibt, wie Belästigungen durch Kinderlärm rechtlich einzuordnen seien, würde er oft mit Verkehrslärm gleichgesetzt oder das Immissionsschutzrecht heran gezogen. „Das wird aber weder den Kindern noch den Einrichtungen für Kinder gerecht“, meint Christel Humme.

Deshalb habe die SPD-Bundestagsfraktion jetzt in einem Antrag gefordert, der Bundestag solle in allen betroffenen Gesetzen klar stellen, dass Kinderlärm keine schädliche Umwelteinwirkung ist.
Kinderlärm sei als natürliche Lebensäußerung grundsätzlich „sozial adäquat“, erläutert Christel Humme, und deshalb verträglich mit anderen Nutzungen, vor allem in Wohngebieten. Kindertageseinrichtungen und Spiel- oder Bolzplätze müssten deshalb gerade in Wohngebieten zulässig sein. Der SPD-Antrag fordert aber auch, dass solche Überlegungen in der städtebaulichen Planung stärker berücksichtigt werden und zum Beispiel das Baurecht entsprechend angepasst wird. Allerdings müssten die Städte dabei auch „präventive Maßnahmen“ ergreifen, um mögliche Klagen wegen Lärmbelästigungen durch Kinder von vornherein zu vermeiden.

 
 

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